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Aufzugsmodernisierung in der Schweiz: Kosten, Teil- vs. Vollersatz & Projektablauf

Nach 20 bis 30 Jahren Dauereinsatz stossen Aufzugsanlagen an ihre technischen, optischen und wirtschaftlichen Grenzen. Wenn Störungen zunehmen, Ersatzteile für die Steuerung fehlen oder neue Sicherheits- und Barrierefreiheitsstandards gefordert sind, stehen Liegenschaftseigentümer und Stockwerkeigentümergemeinschaften in Zürich, Bern, Basel oder Genf vor einer grossen Investition. Dabei müssen sie die weitreichende Entscheidung treffen, ob eine gezielte Teilmodernisierung ausreicht oder ein kompletter Ersatz der Aufzugsanlage langfristig die wirtschaftlichere Lösung bietet.

Bild von einem Aufzugsschacht

Bei einer Modernisierung wird geprüft, ob die bestehende Grundsubstanz wie Führungsschienen erhalten bleiben kann.

Themen in diesem Ratgeber


Wann ist eine Aufzugsmodernisierung sinnvoll?

Nicht jeder Defekt an einem älteren Aufzug macht gleich eine Modernisierung notwendig. Ist nur ein einzelnes Bauteil beschädigt und befindet sich die restliche Anlage in einem guten Zustand, reicht eine Reparatur oft aus. Wenn jedoch mehrere Komponenten veraltet sind, sich Störungen häufen oder wichtige Ersatzteile nicht mehr verfügbar sind, sollte eine umfassendere Modernisierung geprüft werden.

In der Schweizer Praxis geben meist folgende Faktoren den Anstoss für ein solches Projekt:

  • Mangelnde Ersatzteilverfügbarkeit: Für elektronische Steuerungen und Antriebe aus den 1990er- oder frühen 2000er-Jahren stellen Hersteller die Produktion von Ersatzteilen irgendwann ein. Ein kleiner Defekt an einer Platine kann dann einen wochenlangen Liftstillstand bedeuten.
  • Notrufsysteme & 3G-Abschaltung: Die Abschaltung älterer Mobilfunknetze betrifft auch Aufzugsnotrufsysteme. Sunrise hat sein 3G-Netz Mitte 2025 abgeschaltet, Swisscom folgte bis April 2026. Salt dürfte die Technologie noch bis Ende 2026 betreiben. Ältere Notrufsysteme sollten deshalb auf ihre Kompatibilität überprüft und bei Bedarf auf eine zukunftsfähige 4G-Technologie umgerüstet werden. Dabei muss sichergestellt sein, dass auch die Sprachkommunikation über das neue System zuverlässig funktioniert.
  • Häufige Störungen & hohe Betriebskosten: Wenn der Servicetechniker monatlich anrücken muss, steigen die Unterhaltskosten rasant. Eine Sanierung stellt die Zuverlässigkeit für die nächsten Jahrzehnte wieder her und senkt die laufenden Reparaturkosten spürbar.
  • Sicherheits- und Normenanpassungen: Ältere Anlagen weisen teilweise Sicherheitsmängel auf, etwa fehlende Kabinentüren, ungenaues Halten mit Stolpergefahr oder unzureichende Notrufsysteme. Die Norm SN EN 81-80 beschreibt mögliche Gefährdungen und Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheit bestehender Aufzüge. Je nach Baujahr, Einsatzbereich und Kanton können Nachrüstungen erforderlich sein. Bei Umbauten sollte zudem geprüft werden, welche Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäss SIA 500 gelten.
  • Energieeffizienz: Veraltete Relaissteuerungen ohne intelligenten Standby-Modus und ineffiziente Getriebemotoren sind wahre Stromfresser. Moderne frequenzgesteuerte Systeme und getriebelose Antriebe (Gearless) senken den Energiebedarf der Liftanlage um bis zu 40 bis 60 %.

Was wird bei einer Modernisierung ausgetauscht?

Eine Liftmodernisierung lässt sich modular zusammenstellen. Die häufigsten Massnahmen:

  1. Steuerung & Tableaus: Das "Herzstück" des Lifts. Der Austausch gegen eine moderne Mikroprozessorsteuerung sorgt für sanftes Anfahren und exaktes Halten. Im gleichen Zug werden neue Kabinen- und Stockwerkstableaus installiert, die je nach Projekt auch Anforderungen an die hindernisfreie Bedienung berücksichtigen.
  2. Antriebsmaschine & Tragmittel: Alte Getriebemotoren werden meist durch getriebelose Synchronantriebe (Gearless) ersetzt. Diese sind extrem leise, platzsparend und benötigen kein umweltschädliches Getriebeöl. Je nach Anlagenzustand werden auch Tragseile oder Riemen sowie die Treibscheibe ersetzt.
  3. Türsysteme: Türsysteme gehören zu den häufigsten Ursachen für Aufzugsstörungen. Die Erneuerung der Türantriebe und Schliesskontakte sorgt für einen leisen Lauf und einen absolut zuverlässigen Einklemmschutz durch moderne Lichtvorhänge (Lichtgitter).
  4. Sicherheits- & Notrufsysteme: Anpassung an heutige Normen (SN EN 81-80). Dazu gehört der Austausch von Geschwindigkeitsbegrenzer und Fangvorrichtung sowie die Umrüstung des alten Notruftelefons auf ein ausfallsicheres Zweiwege-System mit 4G/5G-Mobilfunkanbindung und Akku-Überwachung.
  5. Kabineninterieur: Neue Wandbeläge, kratzfeste Spiegel, energieeffiziente LED-Beleuchtungen und robuste Bodenbeläge werten den Lift optisch massiv auf, ohne dass zwingend die gesamte Kabine ausgetauscht werden muss.

Teilmodernisierung vs. Vollersatz: Der Vergleich

Die wichtigste Weichenstellung für Eigentümer betrifft die Eingriffstiefe. Lohnt es sich, die alte Substanz im Schacht zu erhalten?

1. Die Teilmodernisierung

Hierbei bleiben solide mechanische Grundstrukturen wie die Führungsschienen, das Schachtgerüst und der Kabinenrahmen erhalten. Ausgetauscht werden gezielt veraltete Komponenten wie Steuerung, Antrieb, Türsysteme oder das Kabineninterieur.

  • Vorteile: Deutlich geringere Investitionskosten, kürzere Ausfallzeiten (meist 1 bis 3 Wochen) und kaum schmutzige Spitz- oder Maurerarbeiten im Gebäude.
  • Ideal für: Anlagen im Alter von 15 bis 25 Jahren mit intakter Schachtsubstanz, bei denen vor allem Ausfallsicherheit und Energieeffizienz verbessert werden sollen.

2. Der Vollersatz

Die alte Aufzugsanlage wird inklusive aller Einbauten komplett demontiert und durch eine zeitgemässe Neuanlage (meist ohne separaten Maschinenraum / MRL) ersetzt.

  • Vorteile: Neuste Technik mit voller Herstellergarantie. Durch platzsparende MRL-Technik kann die Kabinenfläche im bestehenden Schacht oft maximiert werden, was entscheidend für die Rollstuhlgängigkeit sein kann.
  • Nachteile: Höhere Kosten, längere Stillstandszeit für die Bewohner (ca. 4 bis 6 Wochen) und allfällige bauliche Anpassungen an Schachtkopf, Schachtgrube oder Asbestsanierungen.
  • Ideal für: Anlagen ab 25 bis 30 Jahren, bei stark veränderten Nutzungsanforderungen oder wenn zwingend mehr Platz in der Kabine benötigt wird.

Direktvergleich auf einen Blick

Kriterium Teil­modernisierung Voll­ersatz (Neu­anlage)
Typisches Anlagen­alter 15 bis 25 Jahre Ab 25 bis 30 Jahren
Baulicher Eingriff Gering Hoch
Stillstands­zeit vor Ort Ca. 1 bis 3 Wochen Ca. 4 bis 6 Wochen
Ver­grösserung der Kabine In der Regel nicht möglich Häufig realisierbar
Investitions­kosten Mittel Hoch

Was kostet eine Aufzugsmodernisierung in der Schweiz?

Die Gesamtkosten hängen von der Anzahl Haltestellen, der Traglast und dem gewählten Sanierungsumfang ab. Richtwerte für ein typisches Schweizer Mehrfamilienhaus (4 bis 6 Geschosse):

Modernisierungsumfang Richtpreis (CHF)
Kleinere Modernisierung (z. B. Steuerung und Tableaus) CHF 20'000–40'000
Antriebsersatz CHF 20'000–35'000
Modernisierung der Kabinentür CHF 12'000 – 24'000
Umfassende Teilmodernisierung CHF 50'000–85'000
Kompletter Ersatz im bestehenden Schacht CHF 100'000–160'000+

Hinweis: Die genannten Beträge dienen als unverbindliche Orientierungswerte. Die tatsächlichen Kosten können je nach Hersteller, Anlagenzustand, Anzahl der Haltestellen und baulichen Gegebenheiten deutlich abweichen.


Wie läuft eine Aufzugsmodernisierung ab?

Eine Aufzugsmodernisierung erfordert eine sorgfältige Planung und Abstimmung zwischen Eigentümern, Hausverwaltung und Aufzugsunternehmen. Je nach Umfang kann das gesamte Projekt von der ersten Bestandsaufnahme bis zur Wiederinbetriebnahme mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen. In der Regel läuft eine Modernisierung in folgenden Schritten ab:

1. Bestandsaufnahme und technische Prüfung
Zunächst wird die bestehende Aufzugsanlage durch ein qualifiziertes Aufzugsunternehmen untersucht. Dabei werden der technische Zustand, das Alter der Anlage und mögliche Sicherheitsmängel beurteilt. Bei älteren Gebäuden sollte zudem geprüft werden, ob asbesthaltige Materialien vorhanden sind. Auf dieser Grundlage lässt sich feststellen, welche Komponenten erneuert werden sollten und ob eine Teilmodernisierung ausreicht oder ein kompletter Ersatz der Anlage sinnvoller ist.

2. Angebote einholen und Massnahmen festlegen
Auf Basis der Bestandsaufnahme werden geeignete Modernisierungsmassnahmen geplant. Es empfiehlt sich, mehrere Angebote einzuholen und diese hinsichtlich Leistungsumfang, Kosten und Ausführungsdauer zu vergleichen. Dabei sollte auch geklärt werden, welche zusätzlichen Arbeiten erforderlich sind und welche Leistungen bereits im Angebot enthalten sind.

3. Finanzierung und Projektplanung
Sobald der Umfang feststeht, müssen die Finanzierung und die Umsetzung organisiert werden. Bei einer Stockwerkeigentümergemeinschaft ist dafür in der Regel ein entsprechender Beschluss gemäss den geltenden Mehrheitsverhältnissen erforderlich. Ausserdem werden der Zeitplan, die Materiallieferung und die Abstimmung mit weiteren beteiligten Gewerken festgelegt.

4. Durchführung der Modernisierungsarbeiten
Während der Umsetzung wird der Aufzug je nach Umfang der Arbeiten teilweise oder vollständig ausser Betrieb genommen. Einzelne Komponenten werden ausgetauscht, erneuert und anschliessend aufeinander abgestimmt. Bei grösseren Modernisierungen kann es erforderlich sein, den Aufzug über mehrere Wochen stillzulegen. Die Bewohner sollten deshalb frühzeitig über den Zeitplan und mögliche Einschränkungen informiert werden.

5. Prüfung und Wiederinbetriebnahme
Nach Abschluss der Arbeiten wird die modernisierte Anlage technisch geprüft. Je nach Art und Umfang der Änderungen können zusätzliche Prüfungen oder Abnahmen durch eine zuständige Prüfstelle erforderlich sein. Das Aufzugsunternehmen sollte vorab klären, welche Anforderungen im jeweiligen Kanton gelten. Nach erfolgreichem Abschluss der notwendigen Prüfungen und Kontrollen kann der Aufzug wieder in Betrieb genommen werden.


Finanzierung im STWEG & Umlage auf die Mieter

Stockwerkeigentum

Im Schweizer Stockwerkeigentum hängt das erforderliche Mehrheitsverhältnis von der Art der baulichen Massnahme ab:

  • Notwendige bauliche Massnahmen: Unterhalts-, Wiederherstellungs- und Erneuerungsarbeiten, die für den Erhalt des Wertes und der Gebrauchsfähigkeit der Liegenschaft erforderlich sind, können grundsätzlich mit Zustimmung der Mehrheit aller Miteigentümer beschlossen werden (Art. 647c ZGB).
  • Nützliche bauliche Massnahmen: Arbeiten, die eine Wertsteigerung oder eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit beziehungsweise Gebrauchsfähigkeit bezwecken, benötigen die Zustimmung der Mehrheit aller Miteigentümer, die zugleich den grösseren Teil der Sache vertritt (Art. 647d ZGB).

Die konkrete Einordnung hängt vom Umfang und Zweck der Modernisierung ab. Die Finanzierung erfolgt häufig über den gemeinsamen Erneuerungsfonds.

Mietrecht

Gemäss Mietrecht (Art. 269a lit. b OR) ist entscheidend, ob die Massnahme werterhaltend oder wertvermehrend ist:

  • Werterhalt: Der reine Ersatz einer bestehenden Anlage durch eine gleichwertige neue Anlage gilt grundsätzlich als werterhaltende Investition. Diese Kosten können in der Regel nicht als wertvermehrende Investition auf die Mieter überwälzt werden.
  • Wertvermehrung: Werden durch die Modernisierung zusätzliche Leistungen oder Verbesserungen geschaffen, kann der entsprechende wertvermehrende Anteil unter bestimmten Voraussetzungen bei der Mietzinsgestaltung berücksichtigt werden. Bei umfassenden Überholungen gelten gemäss Art. 14 VMWG in der Regel 50 bis 70 % der Kosten als wertvermehrend. Die konkrete Berechnung hängt vom Einzelfall ab.

Wie finde ich den passenden Partner für eine Modernisierung?

Eine Aufzugsmodernisierung ist eine langlebige Investition für die nächsten Jahrzehnte. aufzugo.ch unterstützt Sie dabei, geprüfte Schweizer Aufzugsunternehmen aus Ihrer Region zu finden und Angebote objektiv zu vergleichen.

Damit Sie schnell zu massgeschneiderten Lösungen kommen, bieten wir Ihnen zwei unkomplizierte Wege für Ihre Anfrage:

Option 1: Daten direkt im Online-Generator erfassen

Ideal, wenn Sie die Basisdaten Ihres Lifts zur Hand haben und den Sanierungsbedarf Schritt für Schritt selbst konfigurieren möchten.

Anfragen für Aufzugsmodernisierung bei aufzugo.ch erstellen

So einfach funktioniert's:
1. Objektdaten und gewünschte Modernisierungsmassnahmen im Online-Tool eingeben.
2. Unser System vermittelt Ihre Anfrage an qualifizierte Schweizer Fachbetriebe.
3. Sie erhalten bis zu drei Offerten und vergleichen Preise und Sanierungskonzepte in Ruhe.


Option 2: Daten automatisch per KI-Analyzer auslesen

Sparen Sie sich das manuelle Suchen nach technischen Daten: Mit dem Aufzugo KI-Analyzer laden Sie einfach den letzten Prüfbericht, einen bestehenden Wartungsvertrag oder ein bereits vorliegendes Sanierungsangebot hoch. Unsere KI liest Haltestellen, Baujahr und Antriebsart sekundenschnell aus.

So einfach funktioniert's:
1. Prüfbericht, Serviceprotokoll oder Offerte als PDF oder Foto hochladen.
2. Die KI extrahiert die technischen Anlagendaten vollautomatisch.
3. Daten prüfen, kurz bestätigen und absenden.
4. Bis zu 3 herstellerunabhängige Vergleichsangebote für Ihre Sanierung erhalten.

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Aufzugo-Vorteile


Effizienz
Wir erfassen die Basisdaten Ihres Lifts und vermitteln Ihnen schnell und unkompliziert passende Fachbetriebe.


Geprüfte Qualität
Unser strenger Gütekriterien­katalog garantiert Ihnen ausschliesslich geprüfte und zuverlässige Aufzugsfirmen aus der ganzen Schweiz.


Unverbindlich & transparent
Sie erhalten bis zu drei Vergleichsangebote komplett kostenfrei und ohne mühsame eigene Ausschreibung.

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Häufig gestellte Fragen zur Aufzugsmodernisierung in der Schweiz

Wann lohnt sich eine Reparatur und wann eine Aufzugsmodernisierung?

Wann lohnt sich eine Reparatur und wann eine Aufzugsmodernisierung?

Ist nur ein einzelnes Bauteil defekt und befindet sich die restliche Anlage in einem guten Zustand, reicht eine Reparatur häufig aus. Häufen sich hingegen Störungen, sind wichtige Ersatzteile nicht mehr verfügbar oder entsprechen mehrere Komponenten nicht mehr den aktuellen Sicherheitsanforderungen, sollte eine Modernisierung geprüft werden. Eine fachkundige Bestandsaufnahme hilft dabei, den Zustand der Anlage zu beurteilen und die langfristig wirtschaftlichere Lösung zu finden.

Braucht es für eine Aufzugsmodernisierung eine Baubewilligung?

Braucht es für eine Aufzugsmodernisierung eine Baubewilligung?

Ob eine Baubewilligung erforderlich ist, hängt vom Kanton, der Gemeinde und dem Umfang der geplanten Arbeiten ab. Ein reiner Austausch technischer Komponenten kann anders beurteilt werden als ein Vollersatz mit baulichen Anpassungen am Schacht. Klären Sie deshalb vor Beginn der Arbeiten mit der zuständigen Baubehörde, ob ein Bewilligungsverfahren notwendig ist.

Kann die Aufzugskabine bei einer Sanierung vergrössert werden?

Kann die Aufzugskabine bei einer Sanierung vergrössert werden?

Bei einer klassischen Teilmodernisierung bleibt die Grösse unverändert, da die Schienen und der Rahmen bestehen bleiben. Wird jedoch ein Vollersatz durchgeführt, lassen sich durch moderne, kompakte Bauteile im Schacht oft wertvolle Zentimeter gewinnen, wodurch die Kabine breiter und tiefer gebaut werden kann.

Was passiert mit dem laufenden Wartungsvertrag bei einer Modernisierung?

Was passiert mit dem laufenden Wartungsvertrag bei einer Modernisierung?

Eine Modernisierung ist ein guter Zeitpunkt, um den bestehenden Wartungsvertrag zu überprüfen. Dabei sollte geklärt werden, welche Leistungen künftig benötigt werden und ob der Vertrag auch die neu eingebauten Komponenten abdeckt. Die Garantie auf neue Bauteile ersetzt die regelmässige Wartung und die notwendigen Sicherheitskontrollen nicht. Ob eine Anpassung oder Kündigung des bestehenden Vertrags möglich ist, hängt von den vereinbarten Vertragsbedingungen ab.

Ist Asbest bei der Aufzugssanierung in der Schweiz ein Thema?

Ist Asbest bei der Aufzugssanierung in der Schweiz ein Thema?

Bei Gebäuden mit Baujahr vor 1990 muss grundsätzlich mit asbesthaltigen Materialien gerechnet werden. Vor Umbau- und Sanierungsarbeiten sollte deshalb abgeklärt werden, ob die betroffenen Bauteile Asbest enthalten. Besonders bei Eingriffen in ältere Aufzugsschächte, Brandschutztüren, Elektrokästen oder Bodenbeläge ist Vorsicht geboten. Werden asbesthaltige Materialien festgestellt, müssen diese fachgerecht saniert werden.

Welche Anforderungen gelten bei einer Aufzugsmodernisierung an die Barrierefreiheit?

Welche Anforderungen gelten bei einer Aufzugsmodernisierung an die Barrierefreiheit?

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit hängen von der Gebäudenutzung und den geltenden kantonalen und kommunalen Bauvorschriften ab. Die SIA 500 definiert hierfür die technischen Anforderungen. Bei bestehenden Gebäuden und Sanierungen können unter bestimmten Voraussetzungen verhältnismässige Abweichungen zulässig sein. Bei einer Aufzugsmodernisierung sollte deshalb geprüft werden, welche Anforderungen für die jeweilige Liegenschaft gelten und wie die Barrierefreiheit verbessert werden kann.

Wie lange dauert eine Aufzugsmodernisierung?

Wie lange dauert eine Aufzugsmodernisierung?

Die Dauer hängt vom Umfang der Arbeiten und der bestehenden Aufzugsanlage ab. Eine Teilmodernisierung kann häufig innerhalb von ein bis drei Wochen abgeschlossen werden. Bei einem vollständigen Austausch der Anlage sind meist vier bis sechs Wochen einzuplanen. Während dieser Zeit steht der Aufzug in der Regel nicht zur Verfügung. Die genaue Dauer sollte vor Beginn der Arbeiten mit dem beauftragten Aufzugsunternehmen abgestimmt werden.

Quellen


Rechtlicher Hinweis

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine bautechnische, statische oder juristische Projektberatung. Bewilligungsverfahren, Brandschutzauflagen und Asbestvorschriften können je nach Kanton und Gemeindeverordnung variieren. Ziehen Sie für die konkrete Planung Ihrer Modernisierung stets das kantonale Bauamt, die örtliche Feuerpolizei sowie zertifizierte Schweizer Aufzugs- und Bauingenieure hinzu.

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